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Allgemein

Verfestigte Lebensgemeinschaft

Nach § 1579 Ziffer 2 BGB kann der Unterhaltsanspruch des getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten verwirkt werden, wenn dieser in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche kann nach der Rechtsprechung des BGH insbesondere angenommen werden, wenn objektive, nach außen tretende Umstände wie etwa ein über einen längeren Zeitraum hinweg geführter gemeinsamer Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, größere gemeinsame Investitionen wie der Erwerb eines gemeinsamen Familienheims oder die Dauer der Verbindung den Schluss auf eine verfestigte Lebensgemeinschaft nahe legen.

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Steuerrechtlich sind Zivilprozesskosten außergewöhnliche Belastungen

Zivilprozesskosten können nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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Anhänge bei der elektronischen Deckungsanfrage – Sinnvoll oder sinnlos?

Diese Frage kann man sicherlich schwer eindeutig beantworten. Feststeht aber, dass Belege nur dann sinnvoll sind, wenn sie von der Versicherung tatsächlich zur Deckungsprüfung benötigt werden.

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Skimming

Die Bank muss bei missbräuchlichen Abhebungen an Geldautomaten beweisen, dass die Originalkarte dafür benutzt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.

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Beschluss des AG Hagen

DAS AG Hagen -Mahngericht- hat nach Erinnerung durch RA Dr. Jan Teigelack erstmals bestätigt, dass die Nebenforderung in Form der Anwaltsvergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr nicht erkennbar offensichtlich unbillig ist und insoweit auf die Entscheidung des BGH vom 13.1.2011, IX ZR 110/10, verwiesen.

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