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Versicherungsrecht

Versicherungsvertragsrecht

Kfz.- Kaskoversicherung: Gefährdung des Regulierungsanspruches

Der Versicherungsnehmer muss auch gegenüber dem von der Versicherung beauftragten Privatgutachter über alle Dinge wahrheitsgemäß informieren, die für die Höhe des Erstattungsanspruches wichtig sind.
Verschweigt der Versicherungsnehmer gegenüber dem Privatgutachter der Versicherung, dass der beschädigte Wagen einen Vorschaden hatte, verliert er nach Auffassung des Landgerichts Saarbrücken den gesamten Entschädigungsanspruch gegenüber der Versicherung.

LG Saarbrücken, Urteil vom 6.9.2011 - 14 S 2/11


mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch          Fachanwalt für Versicherungsrecht

Essen Bochum Dortmund

 

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Versicherungsnehmern

Der Bundesgerichtshof  hat Rechte von Versicherungsnehmern, die Versicherungsverträge vor 2008 abgeschlossen haben, gestärkt.

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Krankenversicherung

Krankenhaustagegeld: Keine medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung bei Möglichkeit einer ambulanten Behandlung

Nach der Auffassung des Landgerichts Dortmund setzt ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld die medizinische Notwendigkeit gerade einer stationären Heilbehandlung voraus. Soweit die Auffassung vertreten wird, dass es allein auf die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung ankomme, ohne Rücksicht darauf, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden kann, wird der Inhalt der vereinbarten Versicherungsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt.
 Die Versicherung kann daher auch verlangen, dass der Versicherungsnehmer die Notwendigkeit gerade der stationären Behandlung nachweist und belegt.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch     Fachanwalt für Versicherungsrecht

Essen  / Ruhrgebiet / Dortmund / Duisburg / Bochum

 

Versicherungsvertragsrecht

Versicherungsvertragsrecht: Ohne Anpassung von Alt-AVB an das neue VVG keine Sanktionen bei Obliegenheitsverletzungen

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Versicherungsnehmer von älteren Verträgen gestärkt. Wenn eine Versicherung im Jahr 2008 ihre Verträge nicht von den alten auf die neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen umgestellt hat, führt dies zur Unwirksamkeit der Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten.
In dem entschiedenen Fall ging es um eine Wohngebäudeversicherung auf der Grundlage der VGB 88. Das versicherte Haus stand leer. Trotz Leerstand und Frosttemperaturen wurden die Leitungen im Haus vom Versicherungsnehmer nicht abgesperrt mit der Folge, dass Wassen in den Rohren einfrierte und diese brachen. In den alten Versicherungsbedingungen war die Obliegenheit vereinbart, dass der Versicherungsnehmer in nicht benutzten Gebäuden die Wasserleitungsanlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten hat. Für den Fall der Verletzung dieser Obliegenheit wurde Leistungsfreiheit angekündigt. Nach dem alten Recht war diese Regelung wirksam und bestand Leistungsfreiheit der Versicherung. Nach neuem führt eine Obliegenheitsverletzung nicht ohne weiteres zur vollständigen Leistungsfreiheit.

Hat die Versicherung im Jahre 2008 dieses alten Versicherungsbedingungen nicht an die neue Gesetzlage angepasst, kann sich die Versicherung nunmehr nicht auf die Leistungsfreiheit berufen.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch    Fachanwalt für Versicherungsrecht
Essen / Ruhrgebiet

 

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Sturz mit Anprallen auf den Boden stellt einen Unfall dar.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung vorliegt, wenn ein Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bei einem Sturz sich dadurch verletzt, dass er auf den Boden prallt. Warum er gestürzt ist, ist dabei ohne Belang.

Im entschiedenen Fall kam es auf die Frage an, ob ein gestürzter Skifahrer Ansprüche aus seiner Unfallversicherung geltend machen kann. Er war gestürzt, weil ein anderer Skifahrer in plötzlich zu einem Ausweichmanöver zwang, ohne ihn aber zu berühren.

BGH Urteil vom 06.07.2011  - IV ZR 29/09

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch     Fachanwalt für Versicherungsrecht

Essen / Ruhrgebiet


 
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