Get Adobe Flash player

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Keine medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung bei Möglichkeit einer ambulanten Durchführung

Ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld setzt die medizinische Notwendigkeit gerade der stationären Heilbehandlung voraus. Soweit in der Literatur teilweise die Auffassung vertreten wird, dass es allein auf die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung ankomme, ohne Rücksicht darauf, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden kann, wird der Inhalt der vereinbarten Versicherungsbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt.

Für diesen Anspruch auf Krankenhaustageld ist es daher erforderlich, dass ärztliche Bestätigungen vorgelegt werden, wonach eine ambulante Heilbehandlung medizinisch nicht ausreichend ist.

LG Dortmund, Beschluss vom 12.4.2011 - 2 S 14/11

mitgeteilt von Rechtsanwalt Ulrich Kelch        Fachanwalt für Versicherungsrecht

Essen/ Ruhrgebiet


Share/Save/Bookmark