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Nachzahlungen für gekündigte Lebensversicherungen möglich

Das Landgericht Hamburg hat am 20.11.2009 in drei Urteilen entschieden, dass die Klauseln der Versicherer Deutscher Ring, Hamburg Mannheimer und Generali zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung bei Lebensversicherungen unwirksam sind. Dem Kunden sei weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen geführt noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen erreicht.

Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können laut Verbraucherzentrale jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufwert fordern. Betroffenen ist zu raten, Ansprüche auf etwaige Nachzahlungen möglichst zügig geltend zu machen, um keine Rechtsnachteile zu haben.

Pressemeldung vom 23.11.2009:
Landgericht Hamburg entscheidet über Allgemeine Versicherungsbedingungen

 

RA Ulrich Kelch
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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